Neue Anforderungen an die
Heizkostenabrechnung ab dem 01.01.2023

Für die Erstellung der Heizkostenabrechnung gemäß
CO₂-KostAufG wird zukünftig die Angabe zum, CO₂-Ausstoß und die Angabe der CO₂-Kosten benötigt. Diese Kosten erhalten Sie von Ihrem Gasversorger auf der jährlichen Abrechnung. Die CO₂-Kosten werden immer dann fällig, wenn ein fossiler Brennstoff vorhanden ist wie etwa Heizöl, Gas, Fernwärme

Was bedeutet dies für mich als Vermieter?

Zum 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz kurz CO₂KostAufG in Kraft getreten. Derzeit können Sie die Kosten für CO₂-Bepreisung komplett an Ihren Mieter weitergeben. Mit Inkrafttreten des Gesetztes sollen die CO₂-Kosten in Wohngebäuden gemäß einem 10-Stufen-Modell anhand des tatsächlichen Verbrauches aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass die Kohlendioxidkosten entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro m² Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes abgestuft verteilt werden. Je schlechter die Energieeffizienz des Wohngebäudes, desto höher soll der zu tragende Kostenteil für Sie als Vermieter sein. Die Festlegung der von Ihnen zu tragenden CO₂ Kosten und die von Ihrem Mieter erfolgt über die jährliche Heizkostenabrechnung.

Was müssen Vermieter nun tun?

Sobald die Heizkostenabrechnungserstellung ansteht, übermitteln Sie Ihrem Heizkostendienstleister alle Kosten, die er für die Erstellung benötigt. Zusätzlich müssen Sie nun den Kostenpunkt „CO₂-Steuer“ angeben. Diese Kosten finden Sie auf der jährlichen Endabrechnung Ihres Gasversorgers. Sollte der Abrechnungszeitraum Ihres Gasversorgers abweichend von dem Abrechnungszeitraum der Heizkostenabrechnung sein, müssen Sie bei Ihrem Gasversorger eine Simulationsrechnung zum Abrechnungsende anfordern. Wir empfehlen Ihnen, den Abrechnungszeitraum bei Ihrem Gasversorger zukünftig zu ändern. Ihr Heizkostendienstleister ermittelt im Anschluss den CO₂-Ausstoß.

Verteilung der Kosten

In der unten angezeigten Grafik wird dargestellt, wie die Kosten auf Vermieter – Mieter verteilt werden.

Wir empfehlen Ihnen bei einem hohen Vermieteranteil sich einmal unseren Beitrag zum Thema „Was Vermieter in der Energiekrise wissen sollten“ anzusehen. Auch kann ein Energieberater vor Ort gute Tipps geben, wie Sie Ihren Vermieteranteil reduzieren können. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzten, denn wir haben erfahrene Energieberater an der Hand.

gut vorbereitet für die nächste Abrechnung

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