Für die Erstellung der Heizkostenabrechnung gemäß
CO₂-KostAufG wird zukünftig die Angabe zum, CO₂-Ausstoß und die Angabe der CO₂-Kosten benötigt. Diese Kosten erhalten Sie von Ihrem Gasversorger auf der jährlichen Abrechnung. Die CO₂-Kosten werden immer dann fällig, wenn ein fossiler Brennstoff vorhanden ist wie etwa Heizöl, Gas, Fernwärme